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Lebendige Nacht: Wildtiere in der nächtlichen Stadtlandschaft

Der Artenreichtum nachtaktiver Wildtiere im Siedlungsgebieten ist gross. Er steht jedoch durch die zunehmende Belastung mit Kunstlicht unter Druck. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt BAFU haben wir zusammen mit der WSL untersucht, wie sich die Bedürfnisse von Menschen und Wildtieren bei nächtlichem Kunstlicht besser vereinbaren lassen.

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Mückenfledermaus.
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Wasserspitzmaus in Fotofallenbox

In drei Städten haben wir Kleinsäuger und Fledermäuse untersucht und dabei auch seltene, lichtempfindliche Arten wie die Mückenfledermaus und die Wasserspitzmaus gefunden.

Künstliches Licht in der Nacht nimmt zu

Die Siedlungsräume und Infrastrukturen der Schweiz dehnen sich aus und bewirken eine zunehmende Zersiedelung der Landschaft. Damit einher geht die künstliche Beleuchtung, die seit Jahren zunimmt. Siedlungsräume sind jedoch auch Lebensräume für viele Wildtiere, darunter auch solche, die für den Naturschutz von Bedeutung sind. Kunstlicht ist ein Faktor, der sowohl Wildtiere als auch Menschen in Siedlungsräumen massgeblich negativ beeinflussen kann. 

Viele nachtaktive Wildtiere sind auf Dunkelheit angewiesen

Während immer klarer wird, dass zu viel Kunstlicht der menschlichen Gesundheit schadet, ist die Beeinträchtigung von Wildtieren durch Kunstlicht erst ansatzweise erforscht. Die Mehrzahl unserer einheimischen Wildtiere ist nachtaktiv und viele dieser Arten brauchen die Dunkelheit, um zu überleben. Bisher werden die potenziellen Konflikte zwischen den Bedürfnissen und Wünschen der Bevölkerung im Siedlungsraum und den Bedürfnissen der nachtaktiven Wildtiere jedoch selten berücksichtigt.

Städteübergreifendes Projekt: Reaktion von Menschen und Wildtieren auf Kunstlicht

In einem Projekt hat SWILD zusammen mit der Gruppe Sozialwissenschaftliche Landschaftsforschung der eidgenössischen Forschungsanstalt WSL im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt BAFU eruiert, wie verschiedene Bevölkerungsgruppen gegenüber nachtaktiven Wildtieren und Nachtdunkelheit eingestellt sind und welche Massnahmen zur Reduktion von Kunstlicht bevorzugt werden. Zudem haben wir in einer ökologischen Untersuchung die Zusammenhänge zwischen Kunstlicht und dem Vorkommen sowie der Aktivität von nachtaktiven Wildtieren untersucht. Dabei standen zwei ökosystemrelevante Artengruppen im Fokus: Fledermäuse und Kleinsäugetiere. Das Projekt fand in den drei Schweizer Städten Lausanne, St. Gallen und Zürich statt.  

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Strasse mit künstlicher Belichtung

Das Kunstlicht in der Stadt kann negative Auswirkungen auf Menschen und Wildtiere haben. Eine Reduktion von Kunstlicht ist deshalb auch im Siedlungsraum wichtig. Die Befragung zeigte, dass die Stadtbevölkerung den Massnahmen zur Reduktion von Kunstlicht grundsätzlich positiv gegenübersteht.

Nachttiergemeinschaft artenreich, aber durch Kunstlicht eingeschränkt

Die Artenvielfalt in den untersuchten Siedlungsräumen war in dieser Studie generell hoch. Allerdings wurden grossen Abschnitte der untersuchten Siedlungsräume nur von lichttoleranten Arten, wie beispielsweise Zwergfledermäusen, genutzt. Und selbst diese waren ab einer gewissen Kunstlichtintensität in ihrer Raumnutzung eingeschränkt.

Lichtsensible Arten wie beispielsweise Langohrfledermäuse konnten wir in den stark von Licht belasteten Gebieten der Stadt nicht nachgeweisen. Kleinsäuger, wie Spitzmäuse und Mäuse, suchten nachtdunkle Nischen als Lebensraum. Sie waren auf Standorte beschränkt, die durch Strukturen wie Büsche, Hecken, Stauden und hohe Wiesen vor Licht geschützt waren.

Stadtbevölkerung befürwortet Reduktion von Kunstlicht

Knapp die Hälfte der Befragten war der Meinung, dass es zu viel Kunstlicht gibt. Sie standen Massnahmen zu dessen Reduktion grundsätzlich positiv gegenüber. Die Akzeptanz für verschiedene Massnahmen zur Reduktion von Lichtemissionen variierte jedoch. So wurde der Einsatz von Bewegungsmeldern in der Regel besser akzeptiert als das vollständige nächtliche Abschalten von Strassenleuchten. Für die Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion von Kunstlicht sieht die Bevölkerung die Verantwortung bei den Gemeinden und Kantonen und übersieht damit die eigenen Handlungsmöglichkeiten als Privatpersonen.

Handlungsempfehlungen vorhanden, aber Umsetzung hapert 

Beleuchtungen müssten bereits heute so weit begrenzt werden, wie dies technisch und betrieblich möglich und tragbar ist. Der Bund hat dafür mit dem 7-Punkte Plan klare Handlungsempfehlungen formuliert. Oft werden diese Richtlinien und Empfehlungen jedoch nicht berücksichtigt und vielfach gibt es Probleme bei der Umsetzung. In vielen Fällen würde eine weitere Reduktion von nächtlichem Kunstlicht und eine Förderung der Vegetationsstrukturen in Siedlungsräumen die Lebensraumqualität sowohl für die Stadtbevölkerung als auch für Wildtiere verbessern.

In einem Faktenblatt (auf deutsch und französisch) werden der Handlungsbedarf sowie Handlungsempfehlungen aufgezeigt. Reduktionsziele für Kunstlicht sollen definiert und periodische Verbesserungen – auch bei bereits bestehenden Infrastrukturen – realisiert und ausgewiesen werden. Handlungsbedarf besteht sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum: Es braucht eine Sensibilisierung für die Probleme, planerische Instrumente und Erfolgskontrollen.

--> Schlussbericht und Faktenblätter hier (rechte Spalte)